Allgemeine Geschäftsbedingungen der Messeschmidt GmbH

 

Vertreten durch die Geschäftsführer

Dipl.-Ing. Architekt Jens Schmidt

Dipl.-Ing. Arch. Anja

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen den beiden Vertragsparteien gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Dies gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte.
  2. Abweichende, besondere und zusätzliche Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

§ 2 Besondere Bedingungen bei Mietverträgen

  1. Wird eine Sache oder ein Gegenstand von der Messeschmidt GmbH für einen bestimmten Zeitraum gemietet so ist dem Mieter bekannt, dass das Gut nicht neuwertig ist und Gebrauchsspuren aufweisen kann.
  2. Das Mietgut wird dem Mieter ausschließlich für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung am vereinbarten Mietort zur Verfügung gestellt. Die Überlassung des Mietgutes an Dritte ist untersagt und bleibt Eigentum der Messeschmidt GmbH.
  3. Das Mietgut ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es angemietet worden ist. Ist das Mietgut verschmutzt, verklebt, beschädigt oder unvollständig, so ist die Messeschmidt GmbH, berechtigt das Gut zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung zu stellen, oder die Wartungsarbeiten nach Nachweis in Rechnung zu stellen.
  4. Für die vereinbarte Leistung ist eine Abnahme mit schriftlichem Abnahmeprotokoll zu erstellen. Der Abnahmetermin ist vorher zu vereinbaren. Ist zur Zeit der Abnahme keine Vertretung des Vertragspartners anwesend, so gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Mängelrügen sind schriftlich festzuhalten.
  5. Mit der Abnahme und Übergabe gehen sämtliche Gefahren, besonders für Beschädigungen und Verlust des Mietgutes sowie Personen und Sachschäden, auch durch Dritte verursacht, auf den Mieter über. Das Mietgut ist nach Mietende an einen Mitarbeiter oder eine Vertretung der Messeschmidt GmbH  zu übergeben. Beschädigungen und Verluste von Mietgut sind unverzüglich anzuzeigen. Es wird empfohlen eine Ausstellerversicherung abzuschließen. Das Mietgut ist nach Messeende 24 Stunden gegen Diebstahl zu sichern. Kommen trotzdem Mietsachen abhanden, so ist der Mieter in vollem Umfang verpflichtet, die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen.
  6. Der Vertragspartner hat sich bei Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  7. Wird eine Mängelrüge zu recht ausgesprochen, so ist die Messeschmidt GmbH  verpflichtet diesen Mangel kostenfrei abzustellen.
  8. Termine, Absprachen und sonstige Änderungen und Vereinbarungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
  9. Das Mietgut gilt dann als rechtzeitig bereitgestellt, wenn es zum Zeitpunkt der Abnahme mindestens so weit fertiggestellt ist, dass der Vertragspartner eventuelle Fremd- oder Eigenleistungen durchführen kann und das zu erstellende Werk in seinen Grundzügen zu erkennen ist. Die geforderte Leistung muss jedoch bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung fertiggestellt sein.
  10. Eventuelle Schadensersatzforderungen oder Schäden an Sachen und Personen, auch Dritter, werden grundsätzlich nicht anerkannt. Die Messeschmidt GmbH tritt bei Ausführungen von Leistungen durch Vertragsfirmen Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Vertragsfirmen an den Besteller ab. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ist eine Haftung aus Rechtsgründen nicht ausschließbar, so ist die Haftungshöhe auf 50 v.H. der Vertragssumme beschränkt. Kommt die Messeschmidt GmbH in Verzug, so haftet die Firma, soweit gesetzlich zulässig, nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  11. Alle Katalogangaben und sonstige Angaben sind Circamaße. Bilder und Animationen können von der Realität abweichen. Die Messeschmidt GmbH  behält sich Abweichungen im Maß, Form und Farbe vor, soweit die für den Besteller zumutbar ist.
  12. Der Besteller ist unmittelbar nach Veranstaltungsende verpflichtet das Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen, oder Zugang zu dem erbrachten Werk zu gewährleisten, damit ein Abbau stattfinden kann.

 

§ 3 Besondere Bedingungen bei Kaufverträgen

  1. Das erworbene Gut bleibt ausschließlich bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Messeschmidt GmbH. Das gesamte gelieferte Gut eines Auftrages bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Messeschmidt GmbH. Werden im Kundenauftrag Objekte bei der Messeschmidt GmbH gelagert, so ist die Firma berechtigt den marktüblichen Mietzins zzgl. sonstige erbrachte Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Werden Forderungen der Messeschmidt GmbH nicht beglichen, so ist die Fa. berechtigt, diese Forderungen gegen das eingelagerte Gut aufzurechnen.
  2. Für die vereinbarte Leistung ist eine Abnahme mit schriftlichem Abnahmeprotokoll zu erstellen. Der Abnahmetermin ist vorher zu vereinbaren. Ist zur Zeit der Abnahme keine Vertretung des Vertragspartners anwesend, so gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Mängelrügen sind schriftlich festzuhalten.
  3. Mit der Abnahme und Übergabe geht die Gefahr für Beschädigungen und Verlust des Gutes, auch durch Dritte verursacht, auf den Käufer über. Beschädigungen oder Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
  4. Der Vertragspartner hat sich bei Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Gutes zu überzeugen.
  5. Wird eine Mängelrüge zu Recht ausgesprochen, so ist die Messeschmidt GmbH verpflichtet diesen Mangel kostenfrei abzustellen.
  6. Termine, Absprachen und sonstige Änderungen und Vereinbarungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
  7. Das Gut gilt dann als rechtzeitig bereitgestellt, wenn es zum Zeitpunkt der Abnahme mindestens so weit fertiggestellt ist, dass der Vertragspartner eventuelle Fremd- oder Eigenleistungen durchführen kann und das zu erstellende Werk in seinen Grundzügen zu erkennen ist. Die geforderte Leistung muss jedoch bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung fertiggestellt sein.
  8. Eventuelle Schadensersatzforderungen oder Schäden an Sachen und Personen, auch Dritter, werden grundsätzlich nicht anerkannt. Die Messeschmidt GmbH tritt bei Ausführungen von Leistungen durch Vertragsfirmen Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Vertragsfirmen an den Besteller ab. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ist eine Haftung aus Rechtsgründen nicht ausschließbar, so ist die Haftungshöhe auf 50 v.H. der Vertragssumme beschränkt. Kommt die Messeschmidt GmbH  in Verzug, so haftet die Firma, soweit gesetzlich zulässig, nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  9. Alle Katalogangaben und sonstige Angaben sind Circamaße. Bilder und Animationen können von der Realität abweichen. Die Messeschmidt GmbH behält sich Abweichungen im Maß, Form und Farbe vor, soweit die für den Besteller zumutbar ist. 

 

§ 4 Schutz des Entwurfsverfassers

  1. Das Angebot der Messeschmidt GmbH wird nach den Angaben des Bestellers und den von ihm und von den jeweiligen Ausstellungs-/ Veranstaltungsleitungen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet. Für die Richtigkeit dieser Unterlagen haftet der Auftragnehmer nicht.
  2. Entwürfe, Fertigungs- und Montageunterlagen etc. bleiben Eigentum der Messeschmidt GmbH . Änderungen von Planungen, Entwürfen etc. dürfen nur in Abstimmung mit der Messeschmidt GmbH  vorgenommen werden.
  3. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Sämtliche Urheberrechte für Entwürfe, Fertigungs- und Montageunterlagen etc. liegen bei der Messeschmidt GmbH.
  4. Für den Fall, dass der Besteller Unterlagen des Auftragnehmers ohne dessen Zustimmung vervielfältigt oder dritten Personen zugänglich macht, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 40% der zu erzielenden Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

 

§ 5 Zahlungsmodalitäten, Montage- und Lieferbedingungen

  1. Zahlungsziele können abweichend von den folgenden Bestimmungen für jedes Projekt neu vereinbart werden.
  2. Vorauszahlungen sind in der Regel in der Höhe von 50 v. H. der Auftragssumme zu entrichten. Der Betrag muss mindestens 30 Tage vor Baubeginn/ Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Messeschmidt GmbH eingegangen sein.
  3. Schlusszahlungen sind in der Regel direkt nach Auftragserfüllung, jedoch mindestens 7 Tage nach Rechnungseingang zu leisten. Die Zahlung der Schlussrechnung schließt nachfolgende Forderungen beider Parteien aus.
  4. Die Messeschmidt GmbH  ist berechtigt ein erstelltes Werk, auch ein Mietgut, bei Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten wieder, auch während einer Veranstaltung, abzubauen und in Gewahrsam zu nehmen.
  5. Die Messeschmidt GmbH  behält sich bei größeren Auftragssummen und längeren Bau/- Planungszeiten weitere Abschlagszahlungen vor, die in der Höhe des jeweiligen Bau-/ Planungsfortschrittes abgerechnet werden.
  6. Es wird, wenn nicht anders vereinbart, keine Skontozahlung akzeptiert.
  7. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer einen Mindestverzugsschaden in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend machen. Bei der ersten Mahnstufe werden jedoch mindestens 35,00 €, bei der zweiten Mahnstufe 70,00 € fällig. In Verzug gerät der Besteller 10 Tage nach Rechnungseingang für die erste Mahnstufe und 17 Tage für die zweite Mahnstufe. Zusätzliche Kosten, die im Zuge eines Mahnverfahrens entstehen, wie z. B. Mahnkosten von Folgefirmen die von der Messeschmidt GmbH  beauftragt wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt.
  8. Treten unvorhersehbare Mehr- oder Minderkosten während eines Projektes ein, die keiner der beiden Vertragsparteien zu verschulden hat, so sind diese Mehr- oder Minderkosten zu vergüten.
  9. Für den Fall, dass der Besteller seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt und der Auftragnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, kann dieser als Schaden 60 %, bei mietweiser Überlassung 50 % der Auftragssumme fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis offen, dass ein geringerer Schaden eingetreten ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
  10. Verlangt der Besteller nach Vertragsschluss wesentliche Änderungen der Ausführung, verlieren vereinbarte Liefertermine und Preisabsprachen die Verbindlichkeit. Gleiches gilt, wenn der Besteller erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht fristgerecht vornimmt oder vereinbarte Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leistet.
  11. Ist der Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Störung in der Produktion, Streik sowohl im eigenen als auch im Betrieb eines Zulieferers) sowie in Fällen höherer Gewalt gehindert den vereinbarten Liefertermin sowie die vereinbarte Auftragssumme einzuhalten, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn unvorhersehbare Umstände eintreten, wie zum Beispiel Forderungen und/ oder Auflagen des Veranstalters, die zu stark erhöhten Mehr- oder Minderkosten führen können.
  12. Verzögert sich der Beginn oder die Fertigstellung der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist dieser berechtigt, den durch die Verzögerung eintretenden Mehraufwand gesondert zu berechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn seitens des Veranstalters eine vorgegebene Aufbauzeit von 3 Tagen nicht gewährleistet ist, etwa weil die erforderliche Ausstellungs-/ Veranstaltungsfläche nicht rechtzeitig geräumt wurde.
  13. Fallen zusätzliche Leistungen während der Bauphase an, so werden diese Leistungen im Stundensatz abgerechnet. Der Stundensatz für einen Monteur, soweit nicht anders vereinbart, beträgt 52 €. Fallen generelle zusätzliche Arbeiten an, insbesondere Planungsleistungen, so wird ein Stundensatz von 65,00 € angesetzt.
  14. Eventuelle Schadensersatzforderungen oder Schäden an Sachen und Personen, auch Dritter, werden grundsätzlich auch bei Montageleistungen nicht anerkannt. Die Messeschmidt GmbH  tritt bei Ausführungen von Leistungen durch Vertragsfirmen Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Vertragsfirmen an den Besteller ab. Eine Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ist eine Haftung aus Rechtsgründen nicht ausschließbar, so ist die Haftungshöhe auf 50 v.H. der Vertragssumme beschränkt. Kommt die Messeschmidt GmbH in Verzug, so haftet die Firma, soweit gesetzlich zulässig, nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  15. Mit der Abnahme der Leistung gehen sämtliche Gefahren an den Besteller über. Der Besteller hat sich im Zuge der Abnahme von der Verkehrssicherheit (auch im Sinne der allgemeinen öffentlichen rechtlichen Vorschriften), Vollständigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des bestellten Werkes/ Gutes zu überzeugen. Für die vereinbarte Leistung ist eine Abnahme mit schriftlichem Abnahmeprotokoll zu erstellen. Der Abnahmetermin ist vorher zu vereinbaren. Ist zur Zeit der Abnahme keine Vertretung des Vertragspartners anwesend, so gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Mängelrügen sind schriftlich festzuhalten.

§ 6 Besonderheiten bei Deckenabhängungen

  1. Genehmigungen und Anfragen für Abhängemöglichkeiten sind erst nach Standzuweisung möglich.
  2. Änderung technische Umsetzung der Abhängung:

In letzter Zeit müssen vermehrt Elektrokettenzüge statt der Handkettenzüge eingesetzt werden. Es ist anzunehmen, dass diese Änderungen zukünftig bei allen Messen zu erwarten sind, auch wenn diese nicht von der Messe im Vorfeld expliziet kommuniziert werden. Die hieraus entstehenden Mehrkosten werden zusätzlich berechnet.

  1. zusätzliche auch im Vorfeld nicht kommunizierte Zuschläge wie z.B. für statische Berechnungen oder sonstige Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer von z.Zt. 19%.

Folgende Kosten sind nicht im Angebot enthalten:

Kosten, die durch die Messegesellschaft anfallen (Wasser, Strom und Abhängepunkte)

§ 7 Besondere Bedingungen bei der Lieferung von Grafikdaten

Dem Kunden obliegt es, druckfähige Daten nach unseren Vorgaben zu liefern. Für zusätzlich notwendig werdende Grafikbearbeitung, z.B. Schriftpfade nachträglich einbetten, nachträgliche Farb- oder Größenänderungen, defekte Daten (z.B. zip-Dateien) analysieren oder zugesendete Dateien über 1GB händeln, berechnen wir einen Stundensatz von 64,-€/h .

Für die Farbdarstellung auf unterschiedlichen Materialien kann auf Wunsch ein Musterpalette erstellt werden. Kosten: 70€/m² por Material. Voraussetzung ist die rechtzeitige Beauftragung.

Bannerdruck:Max. Breite: 3m bei Sublimationsdruck, 5m bei UV-Druck. Darüber hinaus gehende Maße werden mit Stoßnähten versehen.

Plattenwerkstoff: 2m x 2,80m

Folienbreite: 0,6m bzw. 1m

Zusätzlich wird pauschal 25,-€  pro Datenannahme berechnet.

Änderung technische Umsetzung der Abhängung:

In letzter Zeit müssen vermehrt Elektrokettenzüge statt der Handkettenzüge  eingesetzt werden. Es ist anzunehmen, dass diese Änderungen zukünftig bei allen Messen zu erwarten sind, auch wenn diese nicht von der Messe im Vorfeld expliziet kommuniziert werden. Die hieraus entstehenden Mehrkosten werden zusätzlich berechnet.

Mit der Auftragsbestätigung erhalten Sie einen Zeitplan, in dem alle wesentlichen Schritte bis zur Fertigstellung dargestellt sind.

Natürlich sind wir insbesondere bei der Erstellung bzw. Lieferung der Grafiken auf Sie angewiesen. Da die Gestaltung der für den Messestand notwendigen Grafiken meist erst kurz vor Messeaufbau bereit stehen, bitten wir Sie um die Einhaltung der Deadline.

Wir bzw. der Druckzulieferer hält für Ihr Projekt, das im Zeitplan ausgewiesene Zeitfenster offen, das Material und die Fahrzeuge für den Transport von Großgrafiken bereit. Sollte es zu Überschreitungen kommen, gerät nicht nur Ihre sondern auch unsere Planung in Gefahr und ggf, auch die unserer Zulieferer.

Mögliche Folgen bei verspäteter oder Lieferung nicht druckfähiger Daten:

-aufschlagpflichtige Nacht- und Wochenendschichten,

-Extrafahrten

-Expresskuriere

-Überlagerung von Druckaufträgen

Im Extremfall geht damit eine Verzögerung und ggf. eine Umstrukturierung des gesamten

Bauprozesses einher. Um das Projekt trotzdem zum erfolgreichen Abschluss zu führen, beaufschlagen wir die internen, nicht im Angebot enthaltenen Mehrkosten mit 1% des Auftragswertes für jeden verspäteten Tag der Lieferung nach der Deadline.

Eigenschaften für druckfähige Daten:

-Dateigröße je Datei unter 1GB

-.jpg in Originalgröße des Messedrucks mind. 72dpi

-Vektorisierte Daten Pfadgrafiken: .ai, .pdf, .eps, .dwg)

– müssen pdf´s skaliert werden – bitte maximal im Maßstab 1:2

– Eingebettete Schriftpfade

– Farben im CMYK-Modus

– Farben einheitlich definiert

Wir nutzen Adobe cs6, bitte mit dieser Version kompatibel setzen.

Der Datentransfer von sehr großen Dateien kann z.B. über „www.wetransfer.com“ erfolgen.

Natürlich sind wir insbesondere bei der Erstellung bzw. Lieferung der Grafiken auf Sie angewiesen. Da die Gestaltung der für den Messestand notwendigen Grafiken meist erst kurz vor Messeaufbau bereit stehen, bitten wir Sie um die Einhaltung der Deadline.

Wir bzw. der Druckzulieferer hält für Ihr Projekt, das im Zeitplan ausgewiesene Zeitfenster offen, das Material und die Fahrzeuge für den Transport von Großgrafiken bereit. Sollte es zu Überschreitungen kommen, gerät nicht nur Ihre sondern auch unsere Planung in Gefahr und

ggf, auch die unserer Zulieferer.

Mögliche Folgen bei verspäteter oder Lieferung nicht druckfähiger Daten:

-aufschlagpflichtige Nacht- und Wochenendschichten,

-Extrafahrten

-Expresskuriere

-Überlagerung von Druckaufträgen

Im Extremfall geht damit eine Verzögerung und ggf. eine Umstrukturierung des gesamten

Bauprozesses einher. Um das Projekt trotzdem zum erfolgreichen Abschluss zu führen, beaufschlagen wir die internen, nicht im Angebot enthaltenen Mehrkosten mit 1% des Auftragswertes für jeden verspäteten Tag der Lieferung nach der Deadline.

Eigenschaften für druckfähige Daten:

-Dateigröße je Datei unter 1GB

-.jpg in Originalgröße des Messedrucks mind. 72dpi

-Vektorisierte Daten Pfadgrafiken: .ai, .pdf, .eps, .dwg)

– müssen pdf´s skaliert werden – bitte maximal im Maßstab 1:2

– Eingebettete Schriftpfade

– Farben im CMYK-Modus

– Farben einheitlich definiert

Wir nutzen Adobe cs4, bitte mit dieser Version kompatibel setzen.

Der Datentransfer von sehr großen Dateien kann z.B. über „www.wetransfer.com“ erfolgen.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. a) Erfüllungsort ist 30519 Hannover.
    b) Gerichtsstand ist Hannover

Hannover, 01.01.2016

HRB 208684

Steuernummer: 25/212/17330
Ust.ID.: DE283902619

Fon: +49 (0) 511-95 484 500
Fax: +49 (0) 511-95 484 502

Mail: schubert@messeschmidt.de
Web: www.messeschmidt.de